Berufsbegleitender Dienst des Integrationsfachdienstes Schwaben
Die Diakonie Kempten ist seit dem Jahr 2001, gemeinsam mit den übrigen Diakonischen Werken in Schwaben, sowie der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg, Träger des Integrationsfachdienstes Schwaben, um die berufliche Integration behinderter Menschen in der Region zu verbessern.
Dieses Angebot hat bei der Diakonie Kempten Tradition; bereits seit 1991 konnten Menschen mit einer psychischen Erkrankung durch einen Fachdienst bei der beruflichen Eingliederung unterstützt werden.
Die Diakonie Kempten ist in den Landkreisen Lindau, Oberallgäu und Unterallgäu, sowie in den Städten Kempten und Memmingen, für den Bereich der beruflichen Begleitung, d.h. zur Sicherung eines Beschäftigungsverhältnisses am allgemeinen Arbeitsmarkt, verantwortlich. Vier Dipl. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit insgesamt 2,5 Stellen sind Ansprechpartner für die Belange der Ratsuchenden sowie für die Beratung der Arbeitgeber.
Häufige Problemlagen der Ratsuchenden sind Konflikte am Arbeitsplatz, verminderte Leistung oder Belastbarkeit, berufliche Wiedereingliederung nach langer Krankheit, oder generell Unsicherheit über die berufliche Perspektive.
Die Arbeit des Integrationsfachdienstes (IFD) ist geprägt von einer zuhörenden, vermittelnden, Kommunikation fördernden Haltung, die versucht, verschiedene Sichtweisen auf ein „Problem“ in Austausch zu bringen, neue Ideen, Wege und Lösungen in manchmal verhärteten Situationen zu finden.
Häufig geht es um die Suche nach dem „Dennoch“, zum Beispiel:
- Fähigkeiten und Ressourcen entdecken und entwickeln, die „trotz“ einer Behinderung vorhanden sind.
- Eine Arbeitsstelle nicht vorzeitig aufgeben, auch wenn Konflikte mit Kollegen bestehen, sondern lernen, sich diesen zu stellen, und an ihnen konstruktiv zu arbeiten.
- Bei Arbeitgebern die Bereitschaft zu fördern, einen behinderten Menschen „trotz“ feststellbarer Handicaps weiter zu beschäftigen, Entwicklungen die nötige Zeit geben, aber auch klar und konsequent konstruktives Verhalten und Leistung einzufordern.
Die Beratung ist für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber kostenfrei und unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.