Flexible Jugendhilfen
Die Hilfen gliedern sich in:
Sozialpädagogische Familienhilfen
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen
Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige
Fachberatung nach § 8a SGB VIII
Ambulante Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Projekte für Kinder und Jugendliche
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die SPFH ist eine intensive ambulante Hilfeform. Ein Familienhelfer begleitet und unterstützt die Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben, er hilft bei der Lösung von Konflikten und im Umgang mit Ämtern, Behörden oder Schulen. Er baut mit der Familie ein Hilfenetz auf, damit nach Beendigung einer SPFH die Familie weiß, wo sie sich bei Bedarf punktuell wieder Unterstützung holen kann. Denn Ziel ist immer, dass die Familie nach einer gewissen Zeit ihre Angelegenheiten wieder ohne eine solch intensive Unterstützung regeln kann. mehr…
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)
Eine ambulante ISE gewährt das Jugendamt Jugendlichen, die intensive Unterstützung zur sozialen Integration benötigen. Sie sollen durch die Hilfe eine eigenverantwortliche Lebensführung lernen. Eine altersgerechte Förderung in schulischen und außerschulischen Themen wird angestrebt. Die Sozialpädagogin der Flexiblen Jugendhilfen fungiert als außerfamiliäre Ansprechpartnerin für alle denkbaren Themen der Jugendlichen. mehr…
Betreutes Wohnen
Beim Betreuten Wohnen kümmern wir uns um junge Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen können, eine Unterbringung in einem Heim aber wenig Sinn macht. Manchmal ist ein Außenbetreutes Wohnen aber auch eine Maßnahme im Anschluss an einen Heimaufenthalt. Das Jugendamt finanziert sowohl die Wohnung, als auch den Lebensunterhalt des jungen Menschen. Eigenes Einkommen wird dabei angerechnet. Ein Sozialpädagoge der Diakonie wird vom Jugendamt beauftragt, den jungen Menschen bei seinen Angelegenheiten zu unterstützen. mehr…
Fachberatung nach § 8a SGB VIII
Im §8a SGB III „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ wurde festgelegt, dass bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte erfolgen und eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ beratend hinzugezogen werden muss. Sie hilft beim Ordnen der gesammelten Informationen und Eindrücke, beim Bewerten dieser Informationen und unterstützt beim Planen des weiteren Vorgehens. mehr…